Gut, Kinder sind für Studenten vielleicht nicht unbedingt das Thema Nr. 1. Dennoch kann es nicht schaden, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob durch die eigenen Kinder verursachte Schäden von der Haftpflichtversicherung getragen werden. Damit du im Fall der Fälle informiert bist, widmet sich unser Versicherungsartikel dem Thema Kinder und Haftpflicht.
Eltern haften für ihre Kinder“ – oder doch nicht?
Den Vermerk „Eltern haften für ihre Kinder“ hast du sicher schon öfter gelesen, meist findet man ihn auf Baustellen, Spielplätzen oder anderen öffentlichen Orten. Er besagt, dass Eltern für durch ihr Kind verursachte Schäden aufkommen müssen, beispielsweise ein zerkratztes Auto.
Rechtlich gesehen ist der Satz jedoch Unsinn, denn Eltern haften nicht für ihre Kinder. Sie können allenfalls wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden – auch wenn das am Ende auf das Gleiche hinausläuft.
Haftungsfrage abhängig vom Alter des Kindes
Kinder bis sieben Jahre sind grundlegend nicht schuldfähig:
„Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“ (§ 828 Abs. 1 BGB)
Verursacht ein Kind unter sieben Jahren einen Schaden, so wird geprüft, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht, die sie laut § 832 des BGB haben, verletzt haben. Nach dem siebten Geburtstag kommt es bezüglich der Haftungsfrage darauf an, ob das Kind hätte wissen können oder müssen, dass seine Handlung einen Schaden verursachen kann.
Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze bei zehn Jahren:
„Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.“ (Abs. 2 des § 828 BGB)
Fazit: Für Eltern ist es ratsam in der eigenen Haftpflichtpolice deliktunfähige Kinder mitversichern. Auch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sollten eingeschlossen sein. Denn selbst, wenn das Kind im Schadenfall als deliktunfähig gilt und man seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, möchte man den Geschädigten vermutlich nicht auf den Kosten sitzen lassen.
Günstige Haftpflichtversicherung für Studenten
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