Wie ist das eigentlich mit Eigenschäden in der privaten Haftpflichtversicherung?
Für Versicherungen zu zahlen ist lästig, aber wenn es zum Schadensfall kommt, ist man unendlich froh, dass man die finanzielle Absicherung hat. Denn so muss man die Kosten in einem Schadenfall nicht selber tragen, sondern der Versicherer. Die private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn du versehentlich jemanden einen körperlichen oder finanziellen Schaden zufügst oder du einen Sachschaden verursachst. Beispielsweise, wenn du Kaffee über den Laptop deines Kommilitonen schüttest oder jemanden im Straßenverkehr mit dem Fahrrad anfährst. Doch wie ist das eigentlich bei der Haftpflichtversicherung und einem eigenen Schaden?
Haftpflichtversicherung gewährt keinen Schutz bei Beschädigung des eigenen Hab und Guts
Die Privathaftpflicht zahlt bei Schäden, welche du anderen Personen oder Sachen zufügst. Hast du dein Eigentum versehentlich selbst beschädigt, so hast du leider Pech gehabt. In diesem Fall bist du Schadenverursacher und Geschädigter in einem. Hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung, so dass die Privathaftpflicht nicht einspringt und du die Kosten selbst bewältigen musst. Auch Schäden von Angehörigen, die mit dir in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder in deinem Versicherungsvertrag mitversichert sind, werden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen.
Hast du eine Hausratversicherung, sind deine Sachen zumindest bei folgenden Schäden versichert:
- Feuer
- Leitungswasser
- Hagel/ Sturm
- Einbruchsdiebstahl
- Diebstahl (meist optional versicherbar)
Haftpflichtversicherung für Studenten
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